Jahr Monat Woche Heute Suche Zu Monat

Zuchtschau

 

Datum: Sonntag, 18. Februar 2024, 09:00

Veranstaltungsort* Gasthaus Rauch, Kirchstraße 17, 85447 Fraunberg/Grucking

Bitte keine Hunde mit in die Gaststätte nehmen!

     

Die Nennungen und folgende Unterlagen in Kopiesenden Sie bitte an
Josef Eberl, Gerichtsstraße 10, 85447 Fraunberg-Tittenkofen,
Telefon 0 81 22 / 1 03 08, Handy 01 63 / 1 78 19 02,
Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

-- Nennung mit Formblatt 1– Ahnentafel
– Nachweis HD – frei
– Nachweis OCD – frei
– Nachweis ED – frei (wenn vorhanden)
– Härtenachweis
– Zensurenblätter aller Verbandsprüfungen
– Nachweis des lauten Jagens, falls bei einer Verbandsprüfung »stumm«
   eingetragen wurde und bei keiner weiteren Prüfung ein Laut festgestellt wurde.
– Zahlungsbestätigung bei Überweisung

Bitte zur Zuchtschau Impfausweis mit gültiger Tollwutschutzimpfung mitbringen!

Nenngeld
Mitglieder 40 Euro
Nichtmitglieder 60 Euro

Nennschluss
04.02.2023 

 Wenn zum Nennschluß nicht alle Unterlagen vorliegen, wird der Hund nicht zugelassen!!!

 

 

Allgemeine Bestimmungen für die Zuchtschau

• Die Ahnentafel und alle Zensurenblätter sind am Bewertungstag im Original vorzulegen.

• HD bzw. OCD-frei Bestätigung sind vorzulegen,  bei der Nennung als Kopie mit senden.

• Das Nenngeld kann in bar zu den erforderlichen Nennungsunterlagen beigefügt werden.

 

§3 Zulassung zur Zuchtschau

  1. Auf einer Zuchtschau dürfen nur Hunde mit Ahnentafel des VDD oder mit vom VDD anerkannten ausländischen Ahnentafeln zugelassen werden.

  2. Die Hunde müssen zum Zeitpunkt der Zuchtschau grundsätzlich 15 Monate alt sein und die leistungs- und wesensmäßigen Voraussetzungen für die Zuchttauglichkeit entsprechend der Zuchtordnung erfüllen. Ausnahmen hinsichtlich des Alters sind zulässig bei Zuchtschauen, die in Zusammenhang mit zentralen Anlage- oder Leistungsprüfungen des VDD stehen, z.B. der internationalen Hegewaldzuchtprüfung. Zuchtschauergebnisse von Hunden unter 15 Monaten gelten lediglich als Vorbewertung. Für die Eintragung in das Zuchtregister oder die sonstige Übernahme von Form- und Haarwertnoten ist nach Vollendung von 15 Monaten eine erneute Vorstellung auf einen Zuchtschau erforderlich. Die Vorbewertung zählt nicht als eine der beiden zulässigen Zuchtschauen im Sinne von Absatz d)

  3. Die Zulassung kann auf Hunde beschränkt werden, die sich im Eigentum von Mitgliedern des VDD befinden.

  4. Jeder Hund kann grundsätzlich nur zweimal an einer Zuchtschau des VDD teilnehmen. Die Teilnahme an einer Zuchtschau ist auf der Ahnentafel zu vermerken.

  5. Die teilnehmenden Hunde müssen eine gültige Tollwutschutzimpfung aufweisen. Kranke, krankheitsverdächtige oder bissige Hunde dürfen nicht zugelasen werden. Heiße Hündinnen müssen dem Veranstalter gemeldet werden und sollen erst zum Schluss auf das Zuchtschaugelände verbracht und bewertet werden.